Wie angekündigt erhalten die Unternehmen, die von den Schließungen im zweiten Lockdown betroffen sind, einen Umsatzeratz in Höhe von 80% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum November 2019. Die Details der Richtlinie sowie auch die Beantragung ist seit gestern Freitag, 06.11.2020 - 14.00 Uhr über Finanzonline möglich.
Die Wichtigsten Eckpunkte sowie auchd die Links finden Sie auf der WKO-Homepage unter folgendem Link: https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-Uebersicht-zur-neuen-Richtlinie.html